Weiterbildung für Kurzarbeiter


Im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur fördert die Bundesregierung Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen sind.


Die Förderung unterliegt dabei bestimmten Bedingungen:
Die Teilnehmer müssen in Kurzarbeit sein.
Die Schulung muss zu betriebsüblichen Zeiten stattfinden, also in der Regel nicht an Wochenenden.
Themen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich oder per Tarifvertrag verpflichtet ist, werden nicht gefördert, so zum Beispiel Arbeitssicherheit.
Allgemeinbildende Themen wie Deutsch oder Englisch werden nicht gefördert.
Gefördert werden solche Themen, die nicht dem momentanen Arbeitgeber alleine nutzen, sondern die Vermittelbarkeit des Teilnehmers bei eventueller Arbeitslosigkeit erhöhen so zum Beispiel Verkaufen, Präsentieren, Zeitmanagement und so weiter.
Die Bundesagentur übernimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialbeiträge und bis zu 80 Prozent der sonstigen Kosten.

Wird die Schulung von einem Bildungsträger durchgeführt, so muss dieser eine Zertifizierung nach AZWV nachweisen. Die SeminarPool GmbH hat ihr QM-System in Zusammenarbeit mit der Dekra Certification GmbH nach diesen Normen zertifizieren lassen.

Für Fragen zu Seminarangeboten mit AZWV-Zertifizierung ist Frau Angelika Möhler-Schmid Ihre Ansprechpartnerin.


20.01.2010 15:42 Alter: 228 Tag(e)
Kategorie: SeminarPoolNews